ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB umfasst die Entsprechenserklärung gemäß § 161 des Aktiengesetzes, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen. Gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex berichtet die Erklärung zur Unternehmensführung der OHB Technology AG auch über die Corporate Governance des Unternehmens (Corporate Governance-Bericht).

Entsprechenserklärung

Die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governace finden sie hier.

Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Neben den gesetzlichen Anforderungen bilden die Satzung des Unternehmens, die Geschäftsordnungen des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex die Grundlagen für die Praktiken der Unternehmensführung bei der OHB Technology AG

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung.
Die drei Mitglieder des Vorstands haben die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung für den Vorstand, ihres Vorstandsvertrages sowie der Vorstandsbeschlüsse zu führen.

Ihre Geschäftsführungsbefugnis im Einzelnen wird im Geschäftsverteilungsplan des Vorstands geregelt. Unabhängig davon tragen die Vorstandsmitglieder gemeinsam die Verantwortung für die Unternehmensführung. Beschlüsse des Vorstands werden vor allem in den Vorstandssitzungen aber auch im schriftlichen Verfahren oder im Wege sonstiger Kommunikation gefasst.

Der Vorstandsvorsitzende koordiniert die Arbeit der Vorstandsmitglieder.

 

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und seiner Beschlüsse aus. Er besteht aus drei  Mitgliedern.

Beschlüsse des Aufsichtsrats werden vor allem in den Aufsichtsratssitzungen, aber auch im schriftlichen Verfahren oder im Wege sonstiger Kommunikation gefasst. Im Jahr 2009 fanden sechs Sitzungen des Aufsichtsrats statt.

Die Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Aufsichtsrats.

 

Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat

Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Entwicklung des Auftragseingangs, der Gesamtleistung, des Ergebnisses und die Beschäftigung der OHB Technology AG, des Konzerns und der einzelnen Unternehmensbereiche.

Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat fortlaufend über die Unternehmensplanung, die strategische Weiterentwicklung, die wesentlichen Beteiligungsprojekte sowie die Risikolage des Unternehmens.

 

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet.

Hauptversammlung

Die Aktionäre der OHB Technology AG üben Ihre Mitbestimnmungs- und Kontrollrechte auf der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung aus. Diese beschließt über alle durch Gesetzt bestimmten Angelegenheiten mit verbindlicher Wirkung für alle Aktionäre und die Gesellschaft. Bei den Abstimmungen gewährt jede Aktie eine Stimme. Jeder Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Aktionäre, die nicht persönlich teilnehmen können, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinbarung, die von der OHB Technology eingesetzten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben zu lassen.

Im Vorfeld einer Hauptversammlung werden die Aktionäre durch den auch auf unserer Internetseite verfügbaren Geschäftsbericht und die Einladung zur Hauptversammlung umfassend über das abgelaufene Geschäftsjahr sowie die einzelnen Tagesordnungspunkte der anstehenden Hauptversammlung informiert.

Sämtliche Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung sowie der Geschäftsbericht sind auf unserer Internetseite verfügbar.

Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrates

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich grundsätzlich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. Basis der erfolgsabhängigen Vergütungsanteile für 2008 war dabei jeweils der Zielerreichungsgrad im Hinblick auf die vom Aufsichtsrat vorgegebenen Zielgrößen. Als Zielgrößen wurde vom Aufsichtsrat für die Vorstände der geplante Jahresüberschuss auf Konzernebene pro Jahr vorgegeben. Diese Ziele sind für 2008 verfehlt worden, so dass im Jahr 2009 keine variable Vergütungen anfielen. In den neuen Vorstandsverträgen (Laufzeit: 1. Juli 2009 bis 30. Juni 2012) ist die variable Vergütung von einer Abhängigkeit bezüglich des Zielvereinbarungsgrades auf eine absolute Erfolgsbeiteiligung (%-Quote vom EBT) umgestellt worden.

Aktienbasierte Vergütungsbestandteile sowie Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung bestehen derzeit nicht. Im Fall des Todes eines Vorstandsmitglieds erhalten die Hinterbliebenen Anspruch auf Weiterzahlung der erfolgsunabhängigen Vergütung des Verstorbenen für sechs Monate. Die Bezüge der Vorstandsmitglieder Marco R. Fuchs und Ulrich Schulz sind bei der OHB Technology AG, die Bezüge von Prof. Dott. Ing. h.c. Manfred Fuchs bis zum 30.06. bei der OHB-System AG und ab dem 01.07. von der OHB Technology AG   aufgewendet worden.

Sie setzen sich wie folgt zusammen: Insgesamt beliefen sich die festen Bezüge im Jahr 2009 auf TEUR 717 (Vorjahr TEUR 652), variable Bezüge wurden an den gesamten Vorstand  nicht bezahlt (Vorjahr TEUR 245). Herr Marco R. Fuchs erhielt als feste Bezüge einschließlich aller Nebenleistungen wie den Zuschüssen zur Krankenversicherung und Altersversorgung und der Anrechnung des Sachbezuges zur Kfz-Überlassung TEUR 251 (Vorjahr TEUR 215) sowie eine kapitalbildende Lebensversicherung i. H. v. TEUR 1,7 (Vorjahr TEUR 1,7).  Herr Prof. Dott. Ing. h.c. Manfred Fuchs erhielt als feste Bezüge einschließlich aller Nebenleistungen wie den Zuschüssen zur Krankenversicherung und der Anrechnung des Sachbezuges zur Kfz-Überlassung TEUR 253 (Vorjahr TEUR 241). Außerdem sind Zahlungen aus einer 1988 ausgesprochenen Pensionszusage i. H. v. TEUR 37 geflossen, wonach seit Erreichen des 65sten Lebensjahres monatlich TEUR 3 geleistet werden.  Herr Ulrich Schulz erhielt als feste Bezüge einschließlich aller Nebenleistungen wie den Zuschüssen zur Krankenversicherung und Altersversorgung und der Anrechnung des Sachbezuges zur Kfz-Überlassung TEUR 173 (Vorjahr TEUR 156) sowie eine -kapitalbildende Lebensversicherung i. H. v. TEUR 1,2 (Vorjahr TEUR 1,2). Für das Kalenderjahr 2009 wurde eine Rückstellung für variable Bezüge in Höhe von TEUR 630 für den gesamten Vorstand gebildet.

Frau Christa Fuchs erhält als Vorsitzende des Aufsichtsrats für das -Geschäftsjahr 2009 TEUR 20 (Vorjahr TEUR 20), Herr Prof. Dr.-Ing. Hans J. Rath erhält TEUR 10 (Vorjahr TEUR 10) und Herr Prof. Heinz Stoewer erhält TEUR 10 (Vorjahr TEUR 10). Auf variable Vergütungsbestandteile wurde verzichtet. Frau Christa Fuchs erhielt aus ihrer Beratungstätigkeit für -Unternehmen des OHB Technology Konzerns im Berichtsjahr ein Entgelt von TEUR 140 (Vorjahr TEUR 127). Herr Prof. Heinz Stoewer erhielt im Berichtszeitraum ein Beratungshonorar in Höhe von insgesamt TEUR 10,5 (Vorjahr TEUR 20,5), Herr Prof. Rath erhielt ein Beratungshonorar in Höhe von insgesamt TEUR 5,8 (Vorjahr TEUR 0).

Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat

Zum Bilanzstichtag hielten Christa Fuchs, Vorsitzende des Aufsichtsrats, 1.500.690 Aktien, Prof. Heinz Stoewer, Mitglied des Aufsichtsrats, 1.000 Aktien sowie Marco R. Fuchs, Vorsitzender des Vorstands, 2.684.796 Aktien. Die Mitglieder des Vorstands Prof. Dott. Ing. h.c. Manfred Fuchs und Ulrich Schulz hielten 4.263.064 bzw. 54 Aktien. Die VOLPAIA Beteiligungs-GmbH hielt am 31. Dezember 2009 3.730.170 Aktien. An dieser waren Christa Fuchs zu 20 %, Marco R. Fuchs zu 25 % und Prof. Dott. Ing. h.c. Manfred Fuchs zu 35 % am Stichtag beteiligt.

Directors Dealings

Im Berichtsjahr sind von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie nahestehende Juristische Personen, folgende Wertpapiergeschäfte vorgenommen worden:

Am 20. Juli 2009 erfolgte eine unentgeltliche Aktienübertragung von Prof. Dott. Ing. h.c. Manfred Fuchs und Christa Fuchs an Marco Fuchs von je 500.000 Stück im Rahmen einer Schenkung.

Am 10. August 2009 verpflichteten sich Prof. Dott. Ing. h.c. Manfred Fuchs und Marco Fuchs zum Bezug von je 1.270.000 Stück Aktien (insgesamt 2.540.000 Aktien) im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung gegen Einbringung von Anteilen an der Carlo Gavazzi Space S.p.A. Diese Aktien sind am 16. September übertragen worden. Für die Hälfte der so erhaltenen Aktien wurde eine Börsenzulassung beantragt. Für die übrigen der neuen Aktien wurde zunächst keine Börsenzulassung beantragt. Für diese wurde ein Lock-up von 24 Monaten vereinbart.